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Neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser seit 1.12.2013

Seit dem 1.12.2013 ist ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser vorgeschrieben. Bereits 2003 trat die neue EU-Trinkwasserverordnung in Kraft, die eine schrittweise Herabsetzung des Bleigehaltes vorsah. Nun ist die Übergangsfrist beendet und Vermieter und Wasserversorger müssen bleihaltige Rohre ersetzen. Denn schon kleine Mengen Blei stellen, regelmäßig zugenommen, ein Gesundheitsrisiko für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder dar, da sie Schädigungen des Nervensystems zur Folge haben können. Vermieter sind nun verpflichtet, die Mieter über die Problematik zu informieren. Ob in der eigenen Wohnung Bleirohre vorhanden sind, kann man leicht feststellen. Im Gegensatz zu Kupfer oder verzinktem Stahl sind Bleirohre aufgrund ihrer weichen Beschaffenheit meist geschwungen verlegt. Grundsätzlich sollten Verbraucher Wasser aus der Leitung zunächst kurz laufen lassen, bevor es zum Trinken verwendet wird. Lesen Sie hier mehr zur neuen Trinkwasserverordnung…

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