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Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)*

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Leistungen, die durch Ärzte oder psychologische Psychotherapeuten durchgeführt werden und vom Patienten selbst bezahlt werden müssen.

Hierbei handelt es sich um Diagnosen und Behandlungen, die durch das Gesetz nicht als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich definiert werden und somit nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Zu dieser Art medizinischer Leistungen gehören unter anderem einige Früherkennungsuntersuchungen, medizinisch-kosmetische Leistungen oder Tauglichkeitsuntersuchungen für bestimmte Freizeitbeschäftigungen.

Weiterhin gehören auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigungen (z. B. für die Reiserücktrittsversicherung) sowie psychotherapeutische Leistungen wie Stressbewältigungstherapien zum Spektrum der individuellen Gesundheitsleistungen. So gibt es beispielsweise auch metabolische Untersuchungen wie den DNA-Test CoGAP MetaCheck, die Ratsuchenden mithilfe einer genetischen Stoffwechselanalyse angepasste Trainings- und Ernährungsempfehlungen anbieten.* Diese können ebenfalls als individuelle Gesundheitsleistung deklariert werden.

Für die Patienten ist vor der Behandlung eine ausreichende ärztliche Beratung wichtig. Dabei müssen einerseits der konkrete Nutzen der individuellen Gesundheitsleistung sowie mögliche wissenschaftliche Belege erläutert werden. Andererseits muss der Arzt den Patienten über in Frage kommende Risiken und Nebenwirkungen informieren und gegebenenfalls andere Möglichkeiten zur Lösung des individuellen Problems vorschlagen.

In jedem Fall ist es wichtig, dass der Patient genügend Zeit hat, sich für oder gegen die individuelle Gesundheitsleistung zu entscheiden. Dabei kann eine Entscheidungshilfe wie eine durch Krankenkassen oder die Arztpraxis zur Verfügung gestellte IGeL-Checkliste sinnvoll sein.

Die Informationen über die individuelle Gesundheitsleistung müssen sachlich und werbefrei sein. Ebenso wichtig ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Arzt und dem Patienten, in dem unter anderem die medizinische Leistung genau beschrieben wird und die Kosten definiert werden. Im Endeffekt muss jeder Patient den Nutzen einer individuellen Gesundheitsleistung für sich selbst bestimmen. Häufig können jedoch sowohl das eigene Wohlbefinden als auch die Gesundheit dadurch verbessert werden.

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